Bürgerinitiative Körtingsdorf

    

Aktuelles


01.09.2024

Zwischenzeitlich haben wir die ersten Gespräche mit Fraktionen aus dem Rat der Stadt führen können.

Mitte September werden wir uns mit der Fachbereichsleitung Planen und Stadtentwicklung sowie der Bereichsleitung Stadterneuerung und Wohnen treffen.



20.08.2024

Termin notieren: Einwohner*innenversammlung am 23.09.2024  mit Oberbürgermeister Onay

Ort: Grundschule In der Steinbreite in Davenstedt



19.08.2024

Letzte Möglichkeit der gütlichen Einigung

Nochmalig haben wir unseren Oberbürgermeister Onay, wie auch Fachbereichsleiter Warnecke eindringlich gebeten, sich dem Vorschlag der Bürgerinitiative anzuschliessen. Der Bauausschuss ist ebenfalls über die Inhalte unseres Schreibens informiert.

Wie sehen noch eine Chance für eine konstruktive Lösung durch einen Interessenausgleich. Zu einem solchen könnte beitragen, wenn das Sanierungsgebiet Körtingsdorf in einem vereinfachten Verfahren nach § 142 (4) BauGB saniert würde, wie es im Stadtteil Mühlenberg bereits erfolgreich praktiziert wird. Denn dadurch könnten die finanziellen Belastungen und auch Eigentumseinschränkungen der Eigenheimbesitzer entfallen und gleichzeitig würde das Interesse der Landeshauptstadt an der Erhaltung des Sanierungsgebiets und am Zufluss von Städtebaufördermitteln bewahrt.

Wir appellieren an Herrn Onay und die Mitglieder des Rats der Stadt Hannover, sich für diese sozial-verträgliche Kompromisslösung in Form eines vereinfachten Verfahrens einzusetzen, von der letztlich alle Akteur*innen und Betroffene profitieren.

Sollte die Stadt weiterhin kein Einsehen haben, bleibt nur der Weg einer Klage.

 

05.08.2024

Richtigstellung zur Info-Veranstaltung der LHH am 9.4.24

In der Beschlussdrucksache 0580 / 2020 wird das zunächst als Sanierungsgebiet gedachte Areal eindeutig beschrieben und mit seinen Missständen als sanierungsbedürftig begründet.

Es heißt in dieser:

"Der Bereich zwischen Badenstedter Straße, Körtingsdorfer Weg,
Körtingsdorf und Petermannstraße ist als Gebiet mit besonderem sozialen Handlungsbedarf
eingestuft (LHH, Sozialbericht 2018) …"


Am 8.11.2020 wird auf der Internetseite des BezR-Mitgliedes Nils Reglitz genau dieses Gelände als vorgeschlagenes Sanierungsgebiet dargestellt.

Genau nach diesem Sanierungsgebietsumriss hatten wir auf der Infoveranstaltung am 09.04.2024 gefragt:

ES WURDE SO GETAN, ALS HÄTTE MAN VON EINEM SOLCHEN GEBIETSUMRISS NOCH NIE GEHÖRT.

Warum haben die LHH-Vertreter uns nicht einfach die Wahrheit gesagt, nämlich dass eigentlich dieses Gelände anlassgebend für das Sanierungsgebiet war?


Die erwähnte Beschlussdrucksache belegt dies eindeutig.

0580-2020.pdf (523.45KB)
0580-2020.pdf (523.45KB)



01.08.2024

Hallo, bitte wundern sie sich nicht, dass im Moment keine großen Aktivitäten stattgefunden haben.

Die Sommerpause bei der Stadt geht zu Ende und in Kürze werden sie mit neuen Infos versorgt.

Es bleibt spannend.


10.07.2024

Infostand vom 06.07.2024


Beim Infostand der Bürgerinitiative am 6.7.24 konnten wir eine derart rege Beteiligung der Anwohner verzeichnen, dass wir selbst überrascht waren. Sie demonstrierte wie groß die Verunsicherung aber auch der Unmut vieler Bewohner des Sanierungsgebiets in Körtingsdorf nach wie vor ist.

Aufklärung zum HAZ-Bericht

Leider mussten wir aber auch feststellen, welche Auswirkungen die extrem verkürzte und einseitige HAZ-Meldung hatte, die kürzlich veröffentlicht worden war. Sie war offensichtlich geeignet, die völlig falsche Annahme von einem scheinbaren Ende des Konflikts um das Sanierungsgebiet zu verbreiten.

Wie geht es weiter?

Zum Glück konnten wir am Info-Stand nun klarstellen, welche Inhalte unsere (nicht gedruckte) Pressemitteilung hatte und insbesondere, dass unser Ersuchen um ein Moratorium an den OB lediglich im Interesse der Stadt bzw. der gesamten Bürgerschaft der LHH erfolgte, um zu vermeiden, dass die Stadt im Falle einer Gerichtsniederlage verausgabte Fördermittel an das Land Niedersachsen zurückzahlen müsste. [Die HAZ+ hatte völlig missverständlich geschrieben: „Die BI hatte gefordert, das Sanierungsgebiet auszusetzen - aus Furcht vor hohen Kosten.“]

Wir konnten unterdessen unsere weiteren Schritte erklären und deutlich machen, dass auch nach dem „Machtwort“ des OB hinsichtlich der Beibehaltung der Gebietsgrenzen, eine Nichtbelastung der Eigentümer durch die Stadt möglich ist, zum Beispiel durch einen Wechsel in ein sogenanntes ‚vereinfachtes Sanierungsverfahren‘. Dieses Verfahren könnte  die Einfamilienhausbesitzer von der unnötigen und ungerechten Zahlung von Ausgleichsbeiträgen an die Stadt und den Eigentumsbeschränkungen befreien und wäre ein Minimalkonsens zur Konfliktlösung. Wenn die Stadt aber dahingehend keine Bereitschaft zeigt, bleibt kein anderer Weg als die unvermeidliche Normenkontrollklage gegen die Satzung (Frist Dez. 2024).

Für diesen Weg konnten wir beim Info-Stand weitere Anwohner gewinnen, sich an den Kosten zu beteiligen. Denn sowohl zur anwaltlichen Unterstützung, aber insbesondere für den Fall, dass es zu einem Rechtsstreit kommt, brauchen wir erhebliche finanzielle Mittel. Angesichts der stetig größer werdenden gemeinsamen Kraftanstrengung aller Betroffenen sind wir aber zuversichtlich, diese Herausforderung zu stemmen. Gemeinsam sind wir stark!

Bürgerbeteiligung und Demokratische Grundsätze

Etliche Besucher des Info-Stands äußerten sich erzürnt, im Vorfeld nicht ausreichend von der Stadt informiert und nicht beteiligt worden zu sein. Viele haben die Fragebögen nie gesehen und teilen die Auffassung, dass eine Rücklaufquote von 8% nicht als belastbare Bürgerbeteiligung gelten darf.

Einigkeit herrschte auch dahingehend, dass der unvollständigen und fehlerhaften Information von politischen Entscheidern durch die Verwaltung entschieden entgegenzutreten ist. Allein schon wegen dieses Verstoßes gegen die Grundsätze unserer Demokratie erklärten wir es als unsere Pflicht, auf eine Neuabstimmung im Rat der Stadt zu drängen.

Bürgerstimmen zu den von der Stadt geforderten Ausgleichsbeiträgen

Eine Besucherin berichtet von Auseinandersetzungen nach den Rechnungslegungen in anderen Sanierungsgebieten. Dies können wir leider nur bestätigen. Erfahrungsgemäß kommt es in ganz Deutschland in Sanierungsgebieten sehr häufig zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung zu unerwarteten Überraschungen und gerichtlichen Auseinandersetzung. Aber auch generell sind die Ausgleichszahlungen umstritten, zumal die Berechnung hochkompliziert und in ihren Ergebnissen so fragwürdig ist, dass allein in den Großstädten Deutschlands zwölf verschiedene Berechnungsmethoden angewendet werden. Die Beunruhigung über die Ausgleichsbeiträge, deren Höhe seitens der Stadt derzeit nicht beziffert werden kann, teilen wir vollauf. Wir werden sie in zukünftigen Gesprächen mit der Stadt thematisieren., da mit einem Verzicht auf die Zahlungen (z. B. durch ein vereinfachtes Verfahren) eine Notlage ärmerer Bewohner des Sanierungsgebiets von vornherein vermeidbar ist. Vor diesem Hintergrund erscheint uns der von Herrn Vielhaber vorgebrachte Hinweis auf mögliche Schuldenstundungen und Härtefallregelungen schlichtweg zynisch.

Eine ältere Dame klagte, ihr Haus stets gepflegt und viel investiert zu haben. Nun soll sie von ihrer Rente auch noch für ein Sanierungsgebiet zahlen, damit die hanova GmbH ihre verkommenen Häuser und Freigelände mit Steuerabschreibungen und Fördermitteln nahezu kostenfrei sanieren kann, was bei den Anwesenden Betroffenheit auslöste, und es herrschte Konsens, dass das Sanierungsgebiet in erster Linie der stadteigenen hanova GmbH diene.

Bei allem Verständnis für den Unmut und die Erregung der Eigenheimbesitzer treten wir als BI aber vereinzelten Stimmen entschieden entgegen, die sich gegen die überwiegend fremdländischen Bewohner des Suttnerwegviertels richten. Die Verantwortung für das, was hier in Körtingsdorf derzeit geschieht, liegt nicht bei den sozial schwachen Neubürgern. Die gesamte Verantwortung liegt allein bei den Verantwortlichen der Stadt. Sie haben es in der Hand, das Ruder herumzureißen und das Sanierungsgebiet so zu gestalten, dass es den Namen ‚Sozialer Zusammenhalt‘ wirklich verdient.

Gerechtigkeit der Ausgleichsbeiträge wegen Wertsteigerungen?

Einige Teilnehmer brachten die Argumentation der Stadt von einem Wertgewinn der Grundstücke zur Sprache, der angeblich aus Gerechtigkeitsgründen abgeschöpft werde und vom Gesetzgeber gefordert würde. Diesbezüglich konnten wir darlegen, dass die Eigenheimbesitzer Körtingsdorfs ihre Häuser zum Leben gekauft haben und nicht für Immobilienhandel und wirtschaftlichen Profit. Hier werden Gesetze gegen Bodenspekulation, die andernorts sicher ihre Berechtigung haben, auf selbstnutzende Eigenheimbesitzer angewendet. Dieses harte Instrumentarium des sogenannten ‚umfassenden Sanierungsverfahrens‘ ist hier völlig fehl am Platze.

Gewinnen von weiteren Unterstützern und Konsens unter den Eigentümern

Auch Befürworter des Sanierungsgebietes konnten wir überzeugen, dass die Stadt die Möglichkeit und die Pflicht hat, in ein vereinfachtes Sanierungsverfahren zu wechseln. Dies wäre ein gerechter Kompromiss für die Einfamilienhauseigentümer, da diese als Selbstnutzer von den prognostizierten Bodenwertsteigerungen keinen Nutzen haben, aber durch die Ausgleichsbeiträge unverhältnismäßige Belastungen zu erwarten haben. Ergänzend konnten wir darlegen, dass die sogenannte städtebauliche Neuordnung, die als wesentliches Argument für ein ‚umfassenden Verfahrens‘ ins Feld geführt wird, eh nicht realisierbar ist, da die Eigentümerin des betreffenden Grundstücks einen Verkauf an die Stadt kategorisch ablehnt.

Wichtig war uns nicht zuletzt, klar zu machen, dass die Bürgerinitiative nicht grundsätzlich gegen ein Sanierungsgebiet ist. Alle Körtingsdorfer sehen den Handlungsbedarf im Suttnerwegviertel. Aber wir wollen ein Sanierungsgebiet, das den Namen ‚Sozialer Zusammenhalt‘ verdient und nicht primär profitierende und primär belastete Bewohner gegeneinander aufbringt: Eine Sanierung in sozialer Verantwortung, die sich entweder auf den Kernbereich am Suttnerweg beschränkt, oder zumindest den Einfamilienhausbesitzern keine Ausgleichszahlungen und Einschränkung ihrer Eigentumsrechte aufbürdet.



24.06.2024

Heute ist die Antwort von Oberbürgermeister Onay auf unser Moratorium gekommen.

Danke für die Antwort Herr Oberbürgermeister. Schade, das seiten er Stadt keine Bereitschaft vorhanden ist, durch die Tür zu gehen, welche wir bereits geöffnet haben. Denn hier geht es nicht um die Bürgerinitiative, hier geht es vielmehr um 120 Grundstückseigentümer und Wähler, welche mit dem Vorgehen der Stadt überhaupt nicht zufrieden sind und dieses klar zum Ausdruck bringen und weiter bringen werden.


21.06.2024

Interfraktionelles Meeting mit Bezirksratsherren und -frauen

Am 20.06. 2024 haben wir Mitgliedern unseres Bezirksrats die Fehler, die fragwürdigen Vorgehensweisen und mangelnde Organtreue der Verwaltung in einem interfraktionellen Meeting dargelegt.

Unter anderem haben wir den Fraktionen die Möglichkeiten des Einlenkens der Stadt aufgezeigt. Auch die Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit dem Bezirksrat lässt vermuten, dass hier nicht offen und fair miteinander umgegangen worden ist. Unsere Kritikpunkte wurden größenteils von den Anwesenden bestätigt. Die Unterlagen unserer Präsentation werden noch  an alle Bezirksratmitglieder verteilt.

Grund dieser Veranstaltung war die Aufforderung an die Fraktionen des Bezirksrats, die Körtingsdorfer Bürger und die BI zu unterstützen, indem sie das Bezirksratsvotum für das Sanierungsgebiet zurücknehmen.

Eine Entscheidung hierfür steht natürlich noch aus, da dieses im Bezirksrat erst entschieden werden muss.

Der nächste Schritt ist der Austausch mit Ratsmitgliedern, wie auch ein weiterer Versuch mit Herrn Warnecke (Fachbereichsleitung) ein Vieraugengespräch zu vereinbaren.

Organtreue:

Die städtischen Organe und Organteile unterliegen bei der Ausübung ihrer Kompetenzen untereinander dem Grundsatz der Organtreue. Die Pflicht zur Organtreue wurzelt in dem verfassungsrechtlichen Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sowie in dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben.

Beispiel:

Wenn ein Bezirksrat Entscheidungen treffen soll, ihm aber aufgrund der Komplexität des Themas offensichtlich Hintergrundwissen fehlt, darf eine Verwaltung nicht daran vorbeigehen und eine Entscheidung fordern. Die Verwaltung ist zur vollständigen Aufklärung des Themas verpflichtet. Unterlässt sie dieses, wäre es ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.



13.06.2024

Antwort auf unsere Petitition

Endlich haben wir nach fast 9 Wochen die Antwort der Stadt auf unsere Petition erhalten. Der Inhalt ist wieder ernüchternd, wir haben aber nichts anderes erwartet. Die Stadt will sich nicht bewegen oder einlenken. Wir bleiben am Ball, es geht weiter.




02.06.2024

Die Bürgerinitiative ersucht Oberbürgermeister um Aufschub des Sanierungsprojekts

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Onay,
die Bürgerinitiative Körtingsdorf ersucht Sie umgehend um ein Moratorium des Sanierungsprojekts, um monetären Schaden von der Landeshauptstadt abzuwenden. Eine möglicherweise seiten des Bundes und des Landes Niedersachsen verlangte Rückzahlung von zwischenzeitlich verausgabten Fördermitteln, gilt es im Sinne aller Bürger der Landeshauptstadt dringend zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Fabinger
Bürgerinitiative Körtingsdorf


27.05.2024

Antwort der Stadt auf unsere Fragen in der Bauausschusssitzung

Auch hier erhalten wir wieder allgemeine Aussagen und unsere eigentliche Bitte eines Vieraugengesprächs mit Herrn Warnecke wurde leider ignoriert.

Von: 61.4 Stadterneuerung und Wohnen <61.4@hannover-stadt.de>
Date: Mo., 27. Mai 2024, 08:43
Subject: WG: Bauausschuss Fragestunde
To: heinz.fabinger@gmail.com <heinz.fabinger@gmail.com>
Cc: Catalán, Daniela (61.41) <Daniela.Catalan@hannover-stadt.de>, Kloten, Marlies (61.41.3) <Marlies.Kloten@hannover-stadt.de>

Sehr geehrter Herr Fabinger,

Herr Warnecke hat Ihre Email vom 18.5. d. J. erhalten und mich gebeten, stellvertretend für ihn zu antworten. Dieser Bitte komme ich hiermit nach und beantworte Ihre Fragen, die in der Einwohner*innenfragestunde der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung nicht (abschließend) mündlich beantwortet werden konnten.

1.     Warum wurde das von Herrn Warnecke in der Bauausschusssitzung vom 05.07.23 angesprochene kleine Heft für die Bewohner des Sanierungsgebiets nicht verteilt und die betroffenen Eigentümer nicht über das Sanierungsgebiet informiert?

Das kleine Heft „Meine Freundin Maria wohnt in einem Sanierungsgebiet“ wird durch das Sachgebiet Stadterneuerung anlassbezogen, in Absprache mit kooperierenden Einrichtungen oder zu Projekten in allen hannoverschen Sanierungsgebieten verteilt. Es richtet sich an die Zielgruppe der Kinder in Sanierungsgebieten und informiert niedrigschwellig über generelle Themen und Inhalte städtebaulicher Sanierungsverfahren. Eine Verteilung des Heftes in 2023 wäre vor dem Hintergrund, dass das Sanierungsgebiet Körtingsdorf zu dem Zeitpunkt noch nicht vom Rat beschlossen und förmlich festgelegt wurde, verfrüht gewesen. Seit Bezug des Quartiersbüros Davenstedt am Davenstedter Markt sind die Hefte dort vor Ort erhältlich. Sobald ein Standort für ein Quartiersbüro in Körtingsdorf gefunden wurde, sollen die Hefte zukünftig auch dort öffentlich ausliegen. Es ist allerdings nicht geplant, die Hefte flächendeckend zu verteilen, da sich nicht alle Bewohner*innen angesprochen fühlen werden.

Eine intensivere Beteiligung von Bewohner*innen und Eigentümer*innen erfolgt dann im Rahmen der Umsetzung von Projekten, die zurzeit noch vorbereitet werden.

Nach der Satzungsveröffentlichung am 25.01.2024 wurde zur Information im Gebiet die Infoveranstaltung am 9.4.24 durchgeführt. Mit der Einladung dazu wurde ein Info-Blatt über einige der damals schon kursierenden Fragen zur Sanierung verteilt. Einladung und Info-Blatt wurden an alle Haushalte im Gebiet verteilt. Weiterhin wird derzeit jede*n Eigentümer*in durch das Amtsgericht über die Eintragung des Sanierungsvermerks im Grundbuch informiert. Dem Schreiben ist eine durch die LHH vorbereitete Information zur Sanierung beigefügt. Beide Informationen sind angehängt.
Solange noch kein Quartiersbüro in Körtingsdorf eingerichtet ist, finden 14-tägig Sprechstunden des Quartiersmanagements im Wohnen PLUS statt. Weiterhin haben Pressegespräche stattgefunden. Darüber hinaus fanden bereits persönliche Gespräche und Beratungen von Eigentümer*innen aus Körtingsdorf statt. Weiterhin wurden Vereinbarungen zu Modernisierungsvorhaben mit privaten Eigentümern abgeschlossen, die die erhöhte steuerliche Abschreibung im Sanierungsgebiet nutzen möchten.            Insofern sind wir hinsichtlich der Frage, ob im Sanierungsgebiet informiert wurde, anderer Auffassung.

2.      Welche Wege sind denkbar, um die zu Unrecht als Sanierungsgebiet ausgewiesenen Eigenheime/Grundstücke vorzeitig aus dem Sanierungsgebiet zu entlassen, bzw. den Umriss des Sanierungsgebiets neu festzulegen?

Wie bereits dargestellt, wurde das Sanierungsgebiet Körtingsdorf rechtlich und fachlich korrekt festgelegt. Die Abgrenzung und Maßnahmen ergeben sich aus den „Vorbereitenden Untersuchungen (VU) Körtingsdorf“. Diese wurden inhaltlich wie formal durch den Rat der Stadt Hannover beschlossen (Vorlage der DS 1070/2022 in der Sitzung des Bezirksrates am 12.05.2022, Sitzung des Rates am 30.06.2023) sowie durch die Aufsichts- und Programmbehörden zur Städtebauförderung beim Land Niedersachsen bestätigt. Für Eigentümer*innen besteht keine Wahlmöglichkeit aus dem Gebiet herausgenommen zu werden.

Kommentar BI: Am 30.06.2023 gab es überhaupt keine Ratssitzung


3.     Ist ihnen bekannt, dass Bezirksratsmitglieder aus dem Stadtbezirk 11, öffentlich beklagen, dass die Verwaltung die Bezirksratsmitglieder nicht richtig und unvollständig über die Auswirkungen des Sanierungsgebiets Körtingsdorf informiert hat?

Entgegen einzelner Äußerungen wurde der Bezirksrat ausführlich informiert. Dies findet sich im Protokoll wieder. Im Protokoll nebst Anlagen der Stadtbezirksratssitzung Ahlem-Badenstedt-Davenstedt vom 15.06.2023 finden wir keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschluss nicht nachvollziehbar war oder dass seitens des Fachbereichs Planen und Stadtentwicklung unvollständig informiert wurde oder ausweichend auf Fragen reagiert wurde. Die bei der Sitzung anwesenden Kolleg*innen bestätigen vielmehr, dass alle Fragen ausführlich und klar beantwortet wurden.

Kommentar BI: Die Info im Netz und die Äußerungen auf der  Veranstaltung am 09.04.24 sagen etwas anderes.

Die Entscheidungsgrundlagen, vor allem die VU Körtingsdorf, wurden mehrfach durch verschiedene politische Gremien Hannovers bestätigt. Alle Drucksachen und die VU sind zudem über www.hannover.de öffentlich einsehbar. Mitarbeitende des FB Planen und Stadtentwicklung arbeiten bereits zu verschiedenen Sanierungsthemen mit Vertreter*innen im aus dem Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt zusammen und erleben hier einen lebendigen Austausch und eine solide inhaltliche Kompetenz bei den Politiker*innen.

Kommentar BI: Das Protokoll der Ratssitzung (mit Beschlussfassung des Sanierungsgebiets) vom 28.09.2023 ist leider erst am 12.01.2024 veröffentlicht worden, also 107 Tage nach der Ratssitzung. Das Amtsblatt mit der Bekanntmachung der Satzung wurde allerdings schon am 04.01.2024 bereitgestellt.

An dieser Stelle erlaube ich mir den Hinweis, dass es Anliegen der Stadt insgesamt und vor allem unser Anliegen als Fachbereich Planen und Stadtentwicklung ist, eine positive und langfristige Quartiersentwicklung in den Gebieten zu befördern, wie wir es schon in anderen Stadtteilen in Hannover erfolgreich umgesetzt haben.

Ich verwahre mich entschieden gegen den Vorwurf des bewussten „Verschweigens der Wahrheit“ und der fehlenden Beteiligung der Eigentümer*innen. Ich nehme die Kritik von Ihrer Seite selbstverständlich wahr, gleichzeitig wurden den Mitarbeitenden der Stadt gegenüber aber auch zahlreiche positive Rückmeldungen zu der Veranstaltung und auch zum Sanierungsvorhaben insgesamt geäußert.

Kommentar BI: Wir bleiben bei fehlender Beteiligung der Bürger !

Ihre Bedenken und Sorgen als Eigentümer*innen nehme ich ernst und wie bereits im Gespräch mit Ihnen und H. Feiertag versichert, ist die Stadt und damit nicht zuletzt der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung an einer konstruktiven Zusammenarbeit interessiert. Zumal die Erfahrungen von jahrzehntelanger Sanierungsarbeit in den verschiedenen Quartieren belegen, dass am Ende des Prozesses alle von einer städtebaulichen Sanierung profitieren werden und das gilt – da bin ich mir sicher - auch in Körtingsdorf.

Ihren Vorschlag zu einem Treffen befürworte ich daher sehr. Herr Warnecke hat mich gebeten Sie und die BI Körtingsdorf erneut zu einem gemeinsamen Gespräch in die Bauverwaltung einzuladen. Neben mir als Bereichsleiter werden zuständigkeitshalber auch, die Sachgebietsleiterin Fr. Catalán sowie die Koordinatorin Fr. Kloten zugegen sein. Wenn Sie damit einverstanden sind, geben Sie uns bitte ein kurzes Signal.

Kommentar BI: Wir wünschen ein Vieraugengespräch mit Herrn Warnecke.

Danach wird sich mein Büro bei Ihnen melden, um einen Termin abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen
M. Schalow

Marc Schalow

Landeshauptstadt Hannover
Fachbereich Planen und Stadtentwicklung
Bereich Stadterneuerung und Wohnen
Bereichsleiter

Sallstraße 16
30171 Hannover
Tel.: (0511) 168-42802



18.05.2024

Erster Info Stand

Ein Danke an die zahlreichen Besucher auf unserem Infostand. Ihre Fragen haben klar gezeigt, welche Unsicherheit weiterhin existiert, was das Vorgehen der Stadt in unserem Quartier angeht.

Leider konnten wir nicht alle Ihre Fragen klären, da noch viele Antworten der Stadt fehlen, wie insbesondere die Antwort der Stadt auf unsere Petiton, die eigentlich für die letzte Woche versprochen war. Die Einbeziehung der Bürger im Sanierungsgebiet bleibt derzeit auch nur eine Worthülse. Nichts passiert, aber so haben wir die Verwaltung bislang kennengelernt, wenn es um den Dialog mit den Betroffenen geht.

Wir werden Sie weiterhin auf dem Laufenden halten. Der Termin für den nächsten Infostand wird wieder hier unter AKTUELLES stehen.



16.4.2024

BI übergibt Petition mit Unterschriften von 180 Betroffenen an die Stadtverwaltung

Am 16.04.2024 haben wir der Stadt die Unterschriften – Liste  mit 180 Unterschriften übergeben, mit den Forderungen der Bürger*innen und Eigentümer*innen in Körtingsdorf:

  • dass der Bezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt, die Ratsversammlung und die betroffenen Ausschüsse ihre Beschlüsse und damit die Drucksache 1271/2023 mitsamt aller Anlagen zurückziehen;
  • dass kein*e Eigentümer*in einen Sanierungsvermerk in Grundbuch erhält;
  • dass eine transparente und seriöse Bürger*innenbeteiligung inklusive Aufklärung über die Folgen für Eigentümer*innen vor der erneuten Festlegung eines Sanierungsgebietes durchgeführt wird;
  • dass allen möglichen betroffenen Eigentümer*innen die Wahl eröffnet wird, ob sie zu einem neu festgelegten Sanierungsgebiet dazu gehören wollen oder nicht.

Eine offizielle Reaktion der Stadt steht derzeit noch aus. Eine Antwort wurde bis spätestens Mitte Mai zugesagt.

In diesem Zuge fanden erste Gespräche zur Lösung des Konflikts um das Sanierungsgebiet Körtingsdorf statt. Beteiligt waren Frau Catalán, Leiterin des Sachgebiets Stadterneuerung, Frau Kloten vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, sowie unser Bezirksbürgermeister Rolf Schulz.

In weiteren Gesprächen mit dem Sachgebiet Stadterneuerung, dem Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, wie  auch dem Fachbereich Soziales, bieten wir an, gemeinsam Wege suchen, um unsere Ziele zu erreichen.

Ebenso sind wir aber auch interessiert und bereit,  die zukünftigen Wege des „Körtingsdorfs“ mit zu gestalten, damit wir nicht wieder vor vollendete Tatsachen gestellt werden.


11.04.2024

Info – Veranstaltung am 09.04.2024 und die weiteren Schritte der Bürgerinitiative

Nachdem wir auf die Notwendigkeit einer Info – Veranstaltung der Landeshauptstadt Hannover (LHH) für die Bürger in Körtingsdorf hingewiesen hatten, fand am 09.04.2024 die Veranstaltung in der Gebrüder-Körting-Schule statt. Allerdings hätte diese Veranstaltung vor Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgen müssen, damit die Bürger sich informiert und fair behandelt fühlen.

Die Damen und Herren der Stadt versuchten mit vielen Worten und "schönen Folien" das „Sanierungsgebiet Körtingsdorf“ den rund 200 Besuchern näher zu bringen. Aber ist es ihnen gelungen?

Viele wichtige Fragen konnten leider nicht oder nicht befriedigend beantwortet werden, sodass die Stimmung an diesem Abend sehr gereizt war. Die eigentliche Fragestunde für die Anwohner war viel zu kurz. Kritischen Besuchern wurde das Wort durch Wegnahme des Mikrofons entzogen.

Eine Besucherin der Veranstaltung sprach sich aber auch klar für das Sanierungsgebiet aus, nur schade, dass sie außerhalb des Sanierungsgebietes wohnt.

Konkrete Projekte bezüglich der Ordnungsmaßnahmen mit hohen Kosten konnten bisher nicht genannt werden.

Im Zusammenhang mit den angeblichen sozialen Brennpunkten für das „Sanierungsgebiet Körtingsdorf“, hat die LHH ja wohl auch erstmal ihr Ziel erreicht:

Fördermittel 1/3 vom Bund, 1/3 vom Land und 1/3 Kostenbeteiligung durch die Stadt.


Die Präsentation der Stadt haben wir für sie nochmals beigefügt.

Bitte anklicken


Die Stadt erwähnt in ihrem Rückblick auf die Info - Veranstaltung mit keinem Wort die angespannte und gereitze Stimmung, die vielen offenen Fragen und ausstehenden Antworten. 

Es wird um den "heißen Brei" herumgeredet und alles als "gut" dargestellt.

Das ist es aber leider nicht.

Gespräche der Landeshauptstadt Hannover mit Vertretern der Bürgerinitiative sind für den 16.04.2024 geplant.



01.03.2024      Fragen an die Stadt

                        nach fast 5 Wochen kamen am

04.04.2024      Die Antworten der Stadt

Sehr geehrter Herr Fabinger,
anbei kann ich Ihnen nun unsere abgestimmten Antworten zu Ihren Fragen rund um das Sanierungsgebiet Körtingsdorf zusenden:

1.     Warum wurden die betroffenen Eigentümer im Sanierungsgebiet von der Stadt überhaupt nicht informiert und werden vor vollendete Tatsachen gestellt?

Antwort: Die Beteiligung zu den vorbereitenden Untersuchungen wurde 2020 unter Pandemiebedingungen durchgeführt. Eine öffentliche Veranstaltung konnte nicht stattfinden. Zusätzlich zu den an jeden Haushalt im Sanierungsgebiet verteilten Fragebögen, wurden außerdem telefonische Fragestunden angeboten. Über die zur Sanierung notwendigen Verfahren und Beschlüsse wurde regelmäßig im öffentlichen Teil des Stadtbezirksrates informiert (siehe: Einleitungsbeschluss für vorbereitende Untersuchungen vom 23.04.2020, DS 0580/2020; Grundsatzbeschluss zur Durchführung einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme vom 30.06.2022, DS 1070/2022; Beschluss über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes vom 28.09.2023, DS 1271/2023; ortsübliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung im digitalen Amtsblatt am 25.01.2024).

2.     Warum wird die "Petermannstraße" für Ordnungsmaßnahmen mit eingebunden. Eine weitere Verengung der Fahrbahn oder Aufstellung von Kübeln ist nicht sinnvoll, da LKW's keine Chance mehr haben, die Straße zu benutzen, ihre Ein- / Durchfahrt aber für den Lieferverkehr erforderlich ist.

Antwort: Zur Petermannstraße gehören neben dem für den Straßenverkehr vorgesehenen Verkehrsweg auch angrenzende Fußwege und Grünflächen. Welche Bereiche von welchen Umgestaltungsmaßnahmen betroffen sein werden, wird sich erst nach einer genauen Betrachtung des Straßenraumes unter Beteiligung der Bewohner*innen und des Fachbereichs Tiefbau zeigen.

3.     Wie kann die Ausgleichsabgabe in Summe bereits jetzt kalkuliert werden, die Abgabe je qm aber nicht? Ändert sich bis zum Abschluss der Sanierung die Bemessungsgrundlage für die Ausgleichsabgabe und kann sich diese erhöhen?

Antwort: Bei der in der Kosten- und Finanzierungsübersicht aus dem Jahr 2022 angegebenen Summe handelt es sich um eine grobe Schätzung. Der tatsächliche Betrag wird sich erst im Laufe der Gesamtmaßnahme berechnen lassen. Wie hoch die Ausgleichsbeträge am Ende der Sanierung ausfallen werden, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt nicht mit ausreichender Sicherheit feststellen. Dies hängt von den durchgeführten Maßnahmen und entstandenen Kosten ab. Darüber hinaus werden die Beträge pro m² Grundstück je nach Lage im Sanierungsgebiet unterschiedlich ausfallen. Grund dafür ist, dass die Grundstücke im Sanierungsgebiet unterschiedlich stark von der öffentlichen Förderung profitieren werden.

4.     Wie kann es sein, dass die Grundstücke Starenweg, Auf den Papenstücken, Auf der Kuhbühre, etc. keine evtl. Erhöhung der Bodenwerte erfahren sollten, obwohl diese nur wenige Meter weiter entfernt sind?

Antwort: Nach § 142 Bau GB ist das Sanierungsgebiet so zu begrenzen, dass sich die Sanierung zweckmäßig durchführen lässt. Demnach ist die Abgrenzung des Sanierungsgebietes eine planerische Entscheidung i.S. der zweckmäßigen Durchführung.
Die Sanierung ist auch ohne die Einbeziehung der von Ihnen angesprochenen Grundstücke möglich, da daran angrenzend keine städtebaulichen Maßnahmen geplant sind.

5.     Unter welchen Bedingungen können einzelne Grundstücke oder ganze Straßenzüge aus der Sanierungssatzung (vorzeitig) herausgelöst werden?

Antwort: Nach §154 (3) BauGB kann die Gemeinde die vorzeitige Ablöse zulassen, wenn der Ausgleichsbetragspflichtige ein berechtigtes Interesse daran hat und der Ausgleichsbetrag mit hinreichender Sicherheit ermittelt werden kann. Ein berechtigtes Interesse stellt zum Beispiel der Verkauf eines Grundstücks dar.

6.     In ihrer aufgestellten Kostengruppe 2 (OM) sind größtenteils Kosten eingeflossen, die ich überhaupt nicht nachvollziehen kann. Welche detaillierten Maßnahmen sollen dieses sein?

Antwort: Nähere Informationen zu den in der Kosten- und Finanzierungsübersicht benannten Maßnahmen finden Sie in den Maßnahmenbeschreibungen in den vorbereitenden Untersuchungen auf den Seiten 95, 97, 99, 101 und 103. Eine genauere Beschreibung der Maßnahmen ist erst im Laufe der Gesamtmaßnahme möglich, da hierfür die Beteiligung der Bewohner*innen, Eigentümer*innen und entsprechenden Fachstellen der Landeshauptstadt Hannover notwendig ist. Grundlage zur Berechnung der Summen sind die zurzeit der vorbereitenden Untersuchungen gängigen Baukosten pro m².

7.     Warum hat man das Sanierungsgebiet nicht nur auf die Blöcke Suttnerweg begrenzt? Hier liegt das eigentliche Problem, das behoben werden sollte. Verteilung der Kosten nach dem Verursacherprinzip!

Antwort: Das Sanierungsgebiet wurde so begrenzt, dass die zur Behebung der städtebaulichen Missstände geplanten Maßnahmen sich zweckmäßig durchführen lassen. Der Großteil der Investitionssum­me zielt auf Maßnahmen außerhalb der von Ihnen angesprochenen Wohngebäude am Suttnerweg. Das gesamte Sanierungsgebiet wird also von den städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen profitieren.

8.     Ich sehe nicht die sozialen Brennpunkte, sondern verkommene und stark sanierungsbedürftige Wohnblöcke im Suttnerweg. Warum hängt die Stadt das Sanierungsgebiet am sozialen Brennpunkt auf?

Antwort: Im Sanierungsgebiet Körtingsdorf treffen städtebauliche Missstände auf soziale Problemlagen. Die Auswahl des Städtebauförderungsprogramms richtet sich nach den entsprechenden Förderzielen und Problemlagen im Gebiet. Das Sanierungsgebiet Körtingsdorf ist Teil des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“. Das Programm verfolgt unter anderem die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität in dem Gebiet zu erhöhen, die Integration der vorhandenen Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den nachbarschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Die Auswahl des Förderungsprogramms entspricht also den vor Ort bestehende Problemlagen.

9.     Warum erfüllt die Stadt nicht ihre Pflicht der Integration, indem eine vernünftige Verteilung der Flüchtlinge / Migranten über ganz Hannover erfolgt und soziale Brennpunkte erst gar nicht entstehen?

Antwort: Geflüchtete, die der Stadt Hannover von der Landesaufnahmebehörde zugewiesen werden, werden zunächst in gesonderten Unterkünften untergebracht. Haushalte, die dauerhaft in Hannover bleiben, werden dann im Rahmen der kommunalen Wohnungsvermittlung in reguläre Mietverhältnisse vermittelt. Bei der Wohnungsvermittlung ist die Stadt jedoch von der Fluktuation in den Belegrechtswohnungen abhängig. Die wohnungssuchenden Haushalte werden je nach Verfügbarkeit einer geeigneten Belegrechtswohnung im ganzen Stadtgebiet vermittelt.

10.  In der Voruntersuchung wird festgestellt, dass der Verkehrsfluss aus dem Suttnerweg über Körtingsdorf, Petermannstraße und Auf den Kirchstücken stattfindet. Diese Aussage ist nicht korrekt, da die wenigsten Bewohner des Suttnerwegs Kraftfahrzeuge besitzen. Zum Einkaufen geht es in der Regel ins Carré oder per Straßenbahn zum Discounter. Warum erfolgt diese falsche Darstellung?

Antwort: Vielen Dank für Ihre Einschätzung zu diesem Thema. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Parkplätze im Suttnerweg überbelegt und es wird zum Teil auf dafür nicht vorgesehenen Grünflächen geparkt. Welche Bewohner*innen welche Verkehrsmittel auf ihren Alltagswegen nutzen und wie planerisch darauf zu reagieren ist, wird sich erst zur Vorbereitung konkreter baulicher Maßnahmen ermitteln lassen.
Teilen Sie uns zukünftig gerne mit, auf welche Passagen in den vorbereitenden Untersuchungen Sie sich mit Ihren Aussagen beziehen, damit wir Ihnen möglichst schnell eine Antwort liefern können.

11.  Der Kostenansatz der Kostengruppe 2 ist höher als die eigentliche Sanierungsmaßnahme der Kostengruppe 3. Ist diese Darstellung erforderlich, damit die öffentlichen Mittel gewährt werden?

Antwort: Die Verteilung der Mittel innerhalb der Kosten- und Finanzierungsübersicht ist kein Förderkriterium. Die Höhe der Kosten in Kostengruppe 2 und 3 beruhen, wie in den Spalten „Fläche“ und „Berechnung“ dargestellt, auf den überschlägig ermittelten Quadratmeter- und Pauschalpreisen.

Weitere Fragen aus der Mail vom 31.3. (s.u.):

Antwort: Selbstverständlich werden wir auch die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen aus 2022 darstellen und darauf eingehen, welche Maßnahmen für Körtingsdorf vorgesehen sind. Auch möchten wir einige der kursierenden Fehl- und Falschinformationen richtig stellen, was die Rechte und Pflichten sowie die Chancen und Fördermöglichkeiten einer Städtebaulichen Sanierung angeht.

Bei unserer Informationsveranstaltung zum Beginn der Sanierung in Körtingsdorf werden Mitarbeitende aus dem Sachgebiet Stadterneuerung (zu den Fragen rund um die städtebauliche Sanierung, Städtebauförderung, Stadtplanung und Modernisierung), dem Quartiersmanagement und dem Fachbereich Soziales (zu den Fragen der integrierten städtebaulichen und sozialen Quartiersentwicklung) sowie aus dem Sachgebiet Umlegung (zu sanierungsrechtlichen Fragen) vertreten sein. Die Veranstaltung wird dokumentiert inklusive der Fragen und Antworten, im Anschluss wird dies online zur Verfügung gestellt.

Die Presse ist selbstverständlich informiert – wie Sie der Berichterstattung in der HAZ / Stadt-Anzeiger vom 18.3.24 vielleicht entnommen haben, wurde dort ebenfalls auf die Veranstaltung hingewiesen.

Wir hoffen, dass wir mit unseren Antworten Ihre Fragen klären konnten. Und wir würden uns sehr freuen, Sie am kommenden Dienstag, den 9.4.24, vor Ort begrüßen zu können um im Dialog ihre Anliegen und Fragen zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Oberbürgermeister
Im Auftrag

Marlies Kloten
Landeshauptstadt Hannover  |  Fachbereich Planen und Stadtentwicklung